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Hausordnung

Wir, die Schülerinnen und Schüler der LBS Kuchl…

  1. tragen zur Schonung der Fußböden und zur Erleichterung der Reinigungsarbeiten im Schulgebäude nur Hausschuhe. Zur Aufbewahrung der Straßenschuhe und der Überbekleidung stehen uns Garderobenschränke zur Verfügung.
  2. laufen nicht im Schulgebäude umher und vermeiden auch sonstige störende Aktivitäten.
  3. halten die Klassenräume und die WC- und Waschanlagen sauber und trennen Müll.
  4. setzen uns nicht auf Tische, Heizkörper und Fensterbänke.
  5. haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für selbst verursachte Schäden und melden eventuelle Schadensfälle in der Direktion oder informieren den Schulwart.
  6. informieren durch unsere Klassensprecher(in) oder seine(n) Stellvertreter(in) die Direktion, sollte sich eine Lehrkraft mehr als zehn Minuten verspäten.
  7. befolgen das gesetzliche Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot auf der gesamten Schulliegenschaft (Mitnahme, Konsum und Zustand) und
    7. a wissen, dass das Konsumieren sämtlicher Tabakerzeugnisse (Nikotinbeutel, Kautabak, Schnupftabak, etc.) im Schulgebäude untersagt ist.
  8. melden besondere Ereignisse und sicherheitsgefährdende Mängel in der Direktion.
  9. gehen mit Strom und Wasser sparsam um.
  10. stellen unsere Fahrräder, einspurige Kraftfahrzeuge und PKW nur auf den vorgesehenen Plätzen ab. 
  11. konsumieren keine Getränke aus nicht verschließbaren Behältnissen (Dosen, Bechern, etc.) während des Unterrichts und an Bildschirmarbeitsplätzen.
  12. heben unsere Wertsachen sicher auf und geben somit Dieben keine Chancen.
  13. verpflichten uns, nach Unterrichtsende die Schulliegenschaft ehestens zu verlassen.
  14. schalten unser elektronischen Geräte (Mobiltelefon, Smartphone, Tablet u.ä.) während des Unterrichts verlässlich aus (Ausnahme: ausdrückliche Anordnung zum Einschalten der Geräte durch die anwesende Lehrperson) und nehmen auch keine sicherheitsgefährdenden Gegenstände in die Schule mit.
  15. wissen, dass diese Hausordnung auf Grund der Bestimmungen der §§ 43 bis 50 des Schulunterrichtsgesetzes sowie der Verordnung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend der Schulordnung vom Schulgemeinschaftsausschuss erstellt und am 3. Dezember 2018 beschlossen wurde.
  16. verpflichten uns zur Einhaltung der Hausordnung und akzeptieren, dass unsere gewählten Schülervertreter/innen zur Mitwirkung bei der Durchführung und Überwachung dieser Hausordnung berechtigt und verpflichtet sind.
  17. tragen während des Unterrichts in den Werkstätten Schutz- und Arbeitskleidung. Durch die Einhaltung der Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sollen Schäden und Verletzungen vermieden werden.
  18. halten uns an die geltende Datenschutz-Grundverordnung.